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Alles was Recht ist

Was darf ich denn - was darf ich nicht?

Darf ich eigene Fernsehmitschnitte, privat gekaufte Videos oder DVDs im Unterricht, bei Veranstaltungen usw. einsetzen?

Ich weiß ja: Man soll nicht einfach wild kopieren (Buchartikel, Musiknoten, Karten, Tabellen und so), obwohl das in der Schule ja fast jeder tut. Aber Mitschnitte aus dem Fernsehen sind doch etwas anderes, oder?

§  Auch der Mitschnitt von Fernsehsendungen ist eindeutig eine Vervielfältigung im Sinne des Gesetzes. Der Einsatz von TV-Mitschnitten in der Bildungsarbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Genehmigung. Dies wird aber besonders (meist bei der Ausstrahlung) bekannt gegeben. Zum Beispiel gilt das für Schulfunksendungen.

Aber wenn ich eine Videokassette oder DVD gekauft habe, dann darf ich sie doch einsetzen?

§  Nur wenn ich sie bei Verlagen kaufe, die eindeutig die Rechte für den Einsatz in der Bildungsarbeit mit verkaufen. Normale Geschäfte verkaufen und Videotheken vermieten nur an Einzelpersonen mit dem Hinweis "nur für den privaten Gebrauch".
Für den Einsatz im Unterricht oder in der Jugend- und Erwachsenenbildung benötigt man das "Recht zur öffentlichen Wiedergabe". Dies hat der Verkäufer von Videos und DVDs in der Regel nicht erworben. Nur wenn man den Einsatz im Unterricht mit dem Verleiher ausdrücklich vereinbart hat, ist man abgesichert!

Dann erwerbe ich eben die einmaligen Rechte. So teuer wird das schon nicht sein...

§  Der Erwerb der benötigten Rechte ist sehr kostspielig und zeitaufwendig. Bei Fernseh- und Hörfunkproduktionen verwalten die Rundfunkanstalten die Rechte ihrer Mitarbeiter(innen) selbst. Man muss mit einem Minutenpreis bei einem Fernsehbeitrag von mindestens 50 € rechnen; hinzukommen Material- und Bearbeitungskosten. Für einen einmaligen Einsatz lohnt sich das kaum. Bei Spielfilmen verwalten die großen Filmverleiher die benötigten Rechte - das ist noch teurer!
Ihr Medienzentrum hat für seine Medien alle notwendigen Rechte gekauft und zahlt hierfür im Durchschnitt den zehnfachen Preis gegenüber einer DVD, die nur für den privaten Breich verkauft wird.

Eigentlich brauche ich ja auch nur Teile. Ich kann ja den Film kaufen und schneide die benötigten Teile heraus und setze sie hintereinander. 

§  Jetzt werden gleich zwei Nutzungsrechte verletzt! Wenn man einen Film erwirbt, kann man damit noch lange nicht machen, was man will. Auch das Kopieren von Teilen ist eine unerlaubte Vervielfältigung. Legt man gar noch einen anderen Text darunter, so wird das Bearbeitungsrecht berührt.

Aber ich werde doch wohl noch Ausschnitte eines Films zeigen dürfen. Ich zitiere dann ja nur...

§  Auch das ist leider nicht erlaubt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des "Zitierrechts" ist das Vorliegen eines "selbständigen, wissenschaftlichen Werkes". Dies ist meist nicht gegeben.

Aber Schulfunksendungen darf ich doch verwenden?

§  In der Schule ja. Aber nicht darüber hinaus. Es ist tatsächlich so. Und ein Jahr nach Ausstrahlung muss der Mitschnitt gelöscht werden.
Für die Schulfunksendungen, die Sie im Medienzentrum bekommen, werden die Rechte regelmäßig überprüft und erneuert, so dass sie nicht immer nach einem Jahr aus dem Verleih genommen werden müssen.

Irgendwie ist das doch lästig und auch völlig praxisfremd. Wie kann ich medienpädagogisch und -kritisch tätig werden, wenn ich nur so eingeschränkt auf die Medien zurückgreifen kann. Dann bleibt doch alles blanke Theorie!

§  Richtig! Nur: An die Verbote halten sich natürlich nicht alle. Aber das ist eine ganz andere Frage…

So viel ich weiß, gibt es doch eine Geräteabgabe. Wenn ich also mein eigenes Videogerät in den Unterricht mitbringe, ist der Urheber eines Werkes doch entschädigt, oder?

§  Die Geräteabgabe auf Videorecorder und Kassetten regelt nur den privaten Bereich. Weil der Hersteller diese Abgabe zahlt, darf ich mitschneiden. Der Urheber wird daraus entschädigt. Aber wie gesagt: Das gilt nur für den privaten Bereich!

Schule ist ja wohl keine öffentliche Veranstaltung. Als Lehrerin oder Lehrer kenne ich alle in der Klasse persönlich, und es kann ja nicht jeder, der will, einfach dazu kommen. Mein Unterricht hat also doch eher privaten Charakter - erst recht in meiner eigenen Klasse beispielsweise.

§  Richtig, hier ist ein Grenzbereich, der juristisch nicht geregelt ist. Da es hierbei um sehr viel Geld geht, haben die Kultusbehörden daran auch kein großes Interesse. Im § 15 UrhG heißt es, dass eine Veranstaltung nur dann privat ist, wenn "der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind". Im Blick auf Schule ist das strittig. Es gibt Kultusbehörden, die definieren Schulunterricht als nicht öffentlich, allerdings ist er damit noch lange nicht privat.

 O.K. Ich habe jetzt verstanden, dass eigentlich alles verboten ist und es trotzdem viele tun. Wo kein Kläger ist auch kein Richter. Überhaupt: Welches Risiko gehe ich ein? Kann ich denn bestraft werden, wenn ich gegen das UrhG verstoße?

§  Vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (... und Urheberrechtsverletzungen im Bildungsbereich sind meistens vorsätzlich) ist natürlich strafbar. Darüber hinaus würden vermutlich am meisten Schmerzen die Schadensersatzforderungen verursachen.

Was kann ich nun eigentlich tun, wenn ich auf ganz korrekte Weise Medien in meinen Bildungsveranstaltungen einsetzen will?

§  Ihr Medienzentrum erwirbt in allen Fällen die öffentlichen Auswertungsrechte für die Medien, die sie verleihen. Hier ist man auf Nummer Sicher. Darüber hinaus gibt es andere gemeinnützige oder auch gewerbliche Verleiher (die sind allerdings oft nicht ganz billig). Auf jeden Fall sollte man sich dort beraten lassen. Und dann kann man wichtige Unterrichtsmedien natürlich auch mit öffentlichen Aufführungsrechten kaufen (sog. Ö-Recht) - das kann auch eine Schule.

Aber wenn ich vom Medienzentrum einen Film ausleihe, kann ich ihn doch kopieren, um mir das ständige Hin und Her und bei der Fernleihe auch das Porto zu ersparen, vor allem, wenn ich den Film immer wieder brauche? Das Medienzentrum wird mich ja wohl nicht verklagen!

§  Das Kopieren unserer Medien ist eindeutig verboten und somit strafbar. Auch wir sind an Rechte gebunden. Wir erwerben für die Filme nur sog. Unterlizenzen. Verklagt haben wir bisher noch niemanden. Der Kunde muss aber mit dem Ausschluss aus dem Verleih rechnen.
Grundsätzlich kennen wir natürlich das Problem. Aus diesem Grund versuchen wir zunehmend Medien mit Kopierrechten zu kaufen. Diese Medien werden dann aber deutlich gekennzeichnet und über unseren Newsletter bekannt gegeben.

 

Fazit:
Fragen Sie uns! Wir wollen den qualifizierten Medieneinsatz fördern und nicht verhindern. Ohne sinnvolle Regelungen geht es aber nicht. Wenn man sich an das geltende Urheberrecht hält, leistet man gleichzeitig einen Beitrag für eine bessere Medienkultur, für anspruchsvolle und wertvolle Filme und für die Förderung der Autoren, die nicht nur Hollywood gegenüber verpflichtet sind.

In Anlehnung an: Alles, was Recht ist... Was darf ich denn - was darf ich nicht? von Martin Delli

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