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Verleih- und Nutzungsbedingungen

Verleihbedingungen für Medien und Geräte des Medienzentrums Rheingau-Taunus

1.   Der Verleih der Medien und Geräte erfolgt ausschließlich für Zwecke der Jugend- und Erwachsenenbildung in nichtgewerblichen Veranstaltungen von Bildungseinrichtungen des Rheingau-Taunus-Kreises. Ausnahmen bedürfen besonderer Vereinbarungen.

2.   Grundsätzlich sind folgende Voraussetzungen für den Verleih notwendig:

  a.   Die entleihende Person muss einen gültigen Personalausweis vorlegen und volljährig sein. Entfällt bei wiederholten  Verleihvorgängen. Eine Kopie des Personalausweises wird zu den Akten genommen.

  b.   Die entleihende Person muss einen schriftlichen Auftrag der Institution vorlegen, für die Medien und Geräte entliehen werden.

  c.   Der Verwendungszweck (Art und Inhalt der Veranstaltung) muss schriftlich eingereicht bzw. auf dem Verleihschein verbindlich angegeben werden.

  d.   Besitzer einer Jugendleiter/-in-Card oder einer Ehrenamts-Card können nur persönlich Medien und Geräte entleihen. Mit Ausnahme der Gebührenordung gelten die Verleihbedingungen für die Besitzer einer Jugendleiter/-in-Card oder einer Ehrenamts-Card  uneingeschränkt. Eine Kopie der Card wird zu den Akten genommen.

3.    Der Verleih erfolgt grundsätzlich nur an einzelne Personen, die persönlich für die entliehenen Gegenstände haften.

4.    Die Medien und Geräte sind von Seiten des Medienzentrums nicht versichert. Private Versicherungen übernehmen nicht in jedem Fall die Kosten bei Schäden an den entliehenen Gegenständen, oder bei Verlust.

5.    Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift ausreichende Kenntnisse zur Bedienung der Medien und Geräte zu besitzen.

6.    Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift die Medien und Geräte in einwandfrei funktionsfähigem Zustand übernommen zu haben. Die Person kann sich hiervon auf ausdrücklichen Wunsch bei der Übergabe im Medienzentrum überzeugen.

7.   Die Weitergabe der Medien und Geräte an Dritte, die Bedienung der Medien und Geräte durch Dritte oder die Verwendung der Gegenstände zu anderen als den sich aus Art und Beschaffenheit ergebenden Zwecken ist nicht statthaft. Der Einsatz von Medien und Geräten darf ausdrücklich nur für den beim Verleih angegebenen Zweck erfolgen.

8.   Der schriftlich festgehaltene Rückgabetermin ist verbindlich. Nach diesem Termin können die entliehenen Gegenstände der entleihenden Person in Rechnung gestellt werden. Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung.

9.   Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von weiteren Verleihvorgängen.

Nutzungsbedingungen für Online-Medien der kommunalen Medienzentren in Hessen

Nutzungsberechtigt sind Lehrende aller Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der
Jugend- und Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen MZ, deren Träger sich an
der Finanzierung der Medien („Beschaffungsfonds der kommunalen MZ“) beteiligen.


1. Die auf Servern zur Verfügung gestellten Medien können auf allen in der Schule oder
Einrichtung befindlichen sowie auf heimischen Rechnern der Lehrenden und pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden.


2. Die Weitergabe der Medien an Nutzer außerhalb der genannten Einrichtungen ist verboten. Die
Anmeldedaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.


3. Die Nutzung der Medien auf Rechnern oder digitalen Endgeräten der Lernenden und Lehrenden
ist erlaubt, soweit die Nutzung im bildungsrelevanten Kontext stattfindet (z. B. im Unterricht,
bei Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Lernende erhalten den
Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien, in einem
zugangsbeschränkten Lernmanagementsystem bzw. im Streamingverfahren. Sie sind nicht
berechtigt, selbst Medien herunterzuladen.


4. Im Rahmen der oben genannten Nutzung ist das temporäre Speichern der Medien auf
Datenträgern und digitalen Endgeräte erlaubt.


5. Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch nach Ablauf der
Lizenzzeit, sind die Medien von allen Datenträgern, digitalen Endgeräten und heimischen
Rechnern der Lehrenden, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der
Lernenden zu löschen.


6. Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit
anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das
neu hergestellte Werk nur im Klassen- und Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im
Übrigen nicht veröffentlicht wird.


7. Das Urheberrecht ist zu beachten.
Die vorgenannten Nutzungsbedingungen ergeben sich aufgrund der Lieferbedingungen für Medien an
die kommunalen Medienzentren in Hessen. Im Übrigen gilt die Benutzungs- und Entgeltordnung des
jeweils zuständigen regionalen Medienzentrums.

Nutzungsbedingungen Edupool Hessen


Stand: 19.10.2016

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