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Allgemein

Serviceseiten für Schulen

Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen für die privaten und öffentlichen Schulen Im Rheingau-Taunus-Kreis.
Bitte beachten Sie, dass einige Serviceleistungen nur für Schulen in der Schulträgerschaft des Rheingau-Taunus-Kreises gültig sind. Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Wir helfen gerne.

TascCard Foren

TascCard Fachforen

Geräteanforderungen über das Medienzentrum

Das Medienzentrum kann Sie bei der Ausstattung Ihrer Schule folgendermaßen unterstützen:

1.Wir beraten Sie bei der Auswahl eines Gerätes. Im Einzelfall bestellen wir auch das Gerät in Ihrem Auftrag. Lieferung erfolgt an Ihre Schule. Bezahlung der Rechnung erfolgt durch Sie.

2. Sie beantragen bei uns ein Gerät als Dauerleihgabe für Ihre Schule (nur für Schulen in der Schulträgerschaft des Rheingau-Taunus-Kreises). Eventuelle Anschaffungskosten bei neuen Geräten übernimmt das Medienzentrum. Nehmen Sie auch hier mit uns Kontakt auf. Exakte Angaben über den Einsatzzweck sind für uns sehr hilfreich. Wenn Sie genau wissen, welche Geräte Sie benötigen, beantragen Sie das Gerät am einfachsten über das Formular Dauerleihgabe. Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf!

ACHTUNG! Da sich die Anforderung von Geräten im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen für uns nicht bewährt hat (Planungen sind häufig unrealistisch), empfehlen wir die Beantragung von Geräten als Dauerleihgabe zu dem Zeitunkt, zu dem der Bedarf an Ihrer Schule aktuell besteht! Wir bemühen uns dann kurzfristig um eine Bedarfsdeckung.

Plakatdruck

für Schulen in der Trägerschaft des Rheingau-Taunus-Kreises

Sie benötigen einzelne Großformatdrucke von digitalen Vorlagen für z.B.
• die Gestaltung Ihrer Schule ?
• Aushänge für Information, Wegweiser usw. ?
• Ankündigung von Veranstaltungen ?

Wir drucken in kleinen Mengen (bis 10 Stück) die von Ihnen als Dateien zur Verfügung gestellten digitalen Vorlagen.
(Max. Druckgröße DIN A1 605 x 840mm)

Bitte melden Sie sich rechtzeitig ca. 2 Wochen vorher!

Kopierservice

(für Schulen und Bildungseinrichtigen im Rheingau-Taunus-Kreis)

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich. Besonders ist vom Auftraggeber zu prüfen, ob Urheberrechtsgebühren anfallen (z.B. GEMA). Kopieraufträge, bei denen Urheberrechtsverletzungen offenbar vorliegen, oder Kopieraufträge, die kommerziellen Zwecken dienen, werden nicht angenommen.

Fragen Sie uns

Schulservice direkt!

Wir kommen zu Ihnen!
…. aber nur, wenn Sie es wollen …

Medientechnik an Ihrer Schule:
Sichten - Aussortieren - Planen - Ergänzen - Ausstatten
Im Zusammenhang mit der Medienausstattung stellen sich im Schulalltag immer wieder diese oder ähnliche Fragen (… mit denen man eigentlich gar nicht seine Zeit verbringen möchte):

Mehr erfahren

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