Verleihbedingungen für Medien und Geräte des Medienzentrums Rheingau-Taunus
1. Der Verleih der Medien und Geräte erfolgt ausschließlich für Zwecke der Jugend- und Erwachsenenbildung in nichtgewerblichen Veranstaltungen von Bildungseinrichtungen des Rheingau-Taunus-Kreises. Ausnahmen bedürfen besonderer Vereinbarungen.
2. Grundsätzlich sind folgende Voraussetzungen für den Verleih notwendig:
a. Die entleihende Person muss einen gültigen Personalausweis vorlegen und volljährig sein. Entfällt bei wiederholten Verleihvorgängen. Eine Kopie des Personalausweises wird zu den Akten genommen.
b. Die entleihende Person muss einen schriftlichen Auftrag der Institution vorlegen, für die Medien und Geräte entliehen werden.
c. Der Verwendungszweck (Art und Inhalt der Veranstaltung) muss schriftlich eingereicht bzw. auf dem Verleihschein verbindlich angegeben werden.
d. Besitzer einer Jugendleiter/-in-Card oder einer Ehrenamts-Card können nur persönlich Medien und Geräte entleihen. Mit Ausnahme der Gebührenordung gelten die Verleihbedingungen für die Besitzer einer Jugendleiter/-in-Card oder einer Ehrenamts-Card uneingeschränkt. Eine Kopie der Card wird zu den Akten genommen.
3. Der Verleih erfolgt grundsätzlich nur an einzelne Personen, die persönlich für die entliehenen Gegenstände haften.
4. Die Medien und Geräte sind von Seiten des Medienzentrums nicht versichert. Private Versicherungen übernehmen nicht in jedem Fall die Kosten bei Schäden an den entliehenen Gegenständen, oder bei Verlust.
5. Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift ausreichende Kenntnisse zur Bedienung der Medien und Geräte zu besitzen.
6. Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift die Medien und Geräte in einwandfrei funktionsfähigem Zustand übernommen zu haben. Die Person kann sich hiervon auf ausdrücklichen Wunsch bei der Übergabe im Medienzentrum überzeugen.
7. Die Weitergabe der Medien und Geräte an Dritte, die Bedienung der Medien und Geräte durch Dritte oder die Verwendung der Gegenstände zu anderen als den sich aus Art und Beschaffenheit ergebenden Zwecken ist nicht statthaft. Der Einsatz von Medien und Geräten darf ausdrücklich nur für den beim Verleih angegebenen Zweck erfolgen.
8. Der schriftlich festgehaltene Rückgabetermin ist verbindlich. Nach diesem Termin können die entliehenen Gegenstände der entleihenden Person in Rechnung gestellt werden. Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung.
9. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von weiteren Verleihvorgängen.